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Rechtsanwalt Hermann J. Wiggering
Kesselbrink 4 · 33602 Bielefeld 
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In Bürogemeinschaft mit:

Rechtsanwälte
Puder & Lehmann
Kesselbrink 4
33602 Bielefeld


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Tätigkeitsschwerpunkte

Ausländerrecht · Asylrecht

Die rechtlichen Fragen und Probleme der ca. 7 Millionen ausländischen Mitbürger in Deutschland (-davon ca. 38.000 in Bielefeld-) sind vielschichtig und umfassend. Die Klärung und Beantwortung dieser Fragen und Probleme habe ich mir u. a. zur Aufgabe gemacht.
Ob es sich um den ausländischen Wissenschaftler oder Studenten, den seit Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Geschäftsmann, der ausreisepflichtigen Familie oder den aus seinem Heimatland geflüchteten Asylbewerber handelt:
  • Wie und unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Aufenthaltsgenehmigung?
  • Was muss ich beachten, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?
  • Wie stelle ich entsprechende Anträge und welche Unterlagen werden benötigt?
  • Können die im Ausland lebenden Familienangehörigen auch nach Deutschland nachziehen?
  • Wann besteht ein Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
  • Wie erhalte ich Schutz vor Verfolgung durch mein Heimatland?
  • Wie verhindere ich kurzfristig eine Abschiebung durch die Ausländerbehörde?
  • Kann ich meinen ausländischen Partner heiraten?
  • Erhält mein Ehepartner eine Aufenthaltsgenehmigung?
  • Was geschieht im Fall einer Trennung?
  • Was ist zu tun, wenn sich ein Partner illegal in Deutschland aufhält?
Wenn Sie solche oder ähnliche Fragen haben, ist es sinnvoll, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen und zwar möglichst schon vor einer negativen behördlichen oder gar gerichtlichen Entscheidung.




Strafverteidigung

Der erste wichtige Tätigkeitsbereich im Strafrecht umfasst eine Beratung und Vertretung in allen Stadien des Verfahrens der Strafverfolgung bis hin entweder zur Einstellung des Verfahrens oder Ausspruch eines Urteils / Strafbefehls oder Freispruchs - man kann dies grob damit zusammenfassen, "ob" überhaupt eine Strafe ausgesprochen wird und wie hoch sie ausfällt.

Sobald die Polizei oder Ordnungsbehörde die ersten Ermittlungen aufnimmt, sollte schon eine effektive Verteidigung beginnen. Vorrangiges Ziel ist es, möglichst schnell und in einem frühen Stadium der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ggf. die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Eine sachdienliche Beratung setzt allerdings voraus, dass sämtliche zugängliche Informationen auch dem Verteidiger zur Verfügung stehen. Es muss daher unverzüglich Akteneinsicht beantragt werden, um den Stand der Ermittlungen zu kennen und um zu wissen, welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden bereits vorliegen. Akteneinsicht wird in Strafverfahren übrigens ausschließlich dem beauftragten Rechtsanwalt erteilt.

Im Anschluss daran berate ich Sie gern und Sie entscheiden selbst, ob Sie eine weitere Vertretung in dem Verfahren wünschen und für erforderlich erachten und ob ich Sie im weiteren Strafverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vertreten soll.

Der zweite nicht minder wichtige Teil des Strafrechts ist, falls es tatsächlich zu einem rechtskräftigen Urteil / Strafbefehl gekommen ist, das "Wie", also die weitere Strafvollstreckung bzw. gegebenenfalls den Strafvollzug. Auch in diesem Bereich berate und vertrete ich Sie auf Wunsch bis hin zu Anträgen auf Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung, Gnadengesuchen etc.


© Copyright Hermann Wiggering - Rechtsanwalt für Ausländerrecht, Asylrecht und Strafrecht in Bielefeld
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